AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    • Gegenstand


      ecoTank stellt den Kunden ecoCard Kartenprodukte und weitere digitale Kundenidentifikationssysteme (DICIS) zur Verfügung. Die ecoCard ist eine Kundenkarte für den bargeldlosen Bezug von Treibstoffen bei ecostop Akzeptanzpartnern in der Schweiz. Das DICIS dient als Zahlungsmittel mit nachgelagerter Belastung bzw. Guthabenverrechnung gemäss dem jeweiligen Produkt (ecostop Credit, ecostop Prepay, ecostop Diplomats). Sie stellt keinen Konsumkredit im Sinne des Konsumkreditgesetzes (KKG) dar. Der DICIS-Inhaber ist berechtigt, an den ecostop Akzeptanzstellen Treibstoffe zu beziehen. Der Kauf von Shop-Artikeln, der Bezug von Bargeld, der Erwerb von Gutscheinen oder Fahrzeugen ist mit der ecoCard nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    • Übersicht digitale Kundenidentifikationssysteme (DICIS)


      Ein DICIS kann in folgenden Formen zur Verfügung gestellt werden:
      • ls physische Karte (Plastikkarte)
      • als QR-Code
      • als Digitalkarte in der ecostop-App auf einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone
      • als registriertes Zahlungsmittel in einem von ecostop betriebenem oder autorisierten Web-Shop

      DAS DICIS ist streng persönlich und nicht übertragbar. Es wird dem Kunden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich allfälliger Gebühren gemäss Konditionenbeilage ecostop DICIS. Alle Bestimmungen dieser AGB gelten gleichermassen für die Nutzung der unterschiedlichen DICIS, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Bei jeder Nutzung des DICIS muss der Kunde seine Legitimation durch die Eingabe eines zweiten Erkennungsfaktors nachweisen (z.B. App-PIN, GerätePIN, biometrische Merkmale). Die verschiedenen Legitimationsverfahren sind gleichwertig. ecostop kann jederzeit die Verwendung eines zusätzlichen Legitimationsfaktors verlangen, sollte dies aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich werden.

    • Mitteilungspflichten des DICIS-Inhabers


      Der Karteninhaber verpflichtet sich, ecoTank unverzüglich schriftlich über sämtliche Änderungen der Angaben im DICIS-Antrag (Name/Firma, Adresse, Kontaktangaben, relevante Unternehmensdaten etc.) zu informieren. Dies gilt für alle DICIS Produkte und unabhängig von der Nutzung als physische Karte oder Digitalkarte.

    • Kartenverwaltung, Bonitätsprüfung und Datenquellen


      ecoTank beauftragt für die Verwaltung der ecoCard das ecostop Card Center (derzeit Winarco AG, Postfach, CH-9001 St. Gallen) oder andere von ecoTank bestimmte Dienstleister. ecoTank ist berechtigt, die Verwaltung und Bearbeitung der ecoCard jederzeit ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren. Zum Zweck der Bonitätsprüfung und Risikobeurteilung können durch das Card Center Auskünfte bei Informationsdienstleistern (z.B. CRIF, Intrum, ZEK, Bisnode bzw. deren Rechtsnachfolgern) eingeholt werden. Personendaten können diesen Auskunftsdateien gemeldet und dort gespeichert bzw. aktualisiert werden, soweit dies für die Vertragsabwicklung und Risikoprüfung erforderlich ist und im Rahmen der Datenschutzbestimmungen erfolgt

    • Sorgfaltspflichten für Karte, Digitalkarte, sonstige DICIS und Legitimationsmittel


      Der Karteninhaber hat sämtliche zumutbaren Massnahmen zu treffen, um ein DICIS-Produkt, den PIN-Code und weitere Legitimationsmittel (z.B. App-PIN, Geräte-PIN, biometrische Merkmale) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. DICIS und Legitimationsmittel getrennt aufzubewahren und vor Dritten geheim zu halten. Der Karteninhaber bleibt für alle Folgen aus missbräuchlichem Gebrauch des DICIS und/oder der Legitimationsmittel verantwortlich, sofern ihn ein Verschulden trifft.

    • Legitimation und Unwiderruflichkeit von Transaktionen


      ecoTank ist berechtigt, jede Person als berechtigten Karteninhaber zu betrachten, die:
      • die ein DICIS-Produkt vorweist und den richtigen PIN-Code eingibt oder
      • das DICIS-Produkt mittels eines anderen vorgesehenen Legitimationsverfahren einsetzt.

      Mit Eingabe des PIN-Codes bzw. Einsatz des DICIS-Legitimationsverfahrens bestätigt der Kunde den Betrag und anerkennt die entsprechende Schuld bzw. Guthabenverrechnung gegenüber ecoTank. Der erteilte Zahlungsauftrag ist unwiderruflich.

    • Technische Risiken und Haftung


      er Karteninhaber ist sich bewusst, dass sowohl physische Karten (z.B. Magnetstreifen, Chip, QR-Code) als auch Digitalkarten technischen Risiken unterliegen (z.B. Kopieren, Phishing, Malware auf Geräten, Verlust des Geräts). Er ist dafür verantwortlich, dass die physische Karte, das mobile Endgerät mit installierter ecostop-App und andere DICIS, der PIN und andere Legitimationsmittel stets unter Aufsicht oder sicherem Verschluss aufbewahrt werden und nicht gemeinsam zugänglich sind. ecoTank haftet nicht für Schäden aus missbräuchlicher Kartennutzung, die auf Verletzung der Sorgfaltspflichten des Karteninhabers oder auf das Verhalten Dritter zurückzuführen sind, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt.

    • Verlust, Diebstahl, Missbrauch und Sperrung


      Geht ein DICIS verloren, wird es gestohlen oder besteht der Verdacht eines Missbrauchs, hat der Karteninhaber dies unverzüglich dem ecostop Card Center über einen der bekannt gegebenen Kommunikationskanäle zu melden. Ein Einspruch gegen einzelne Buchungen ist dem ecostop Card Center unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Bei Diebstahl ist der DICISInhaber verpflichtet, Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Für die Bearbeitung von Sperrungen, Einsprüchen und die Ausstellung oder die Reaktivierung von DICIS können Gebühren gemäss Konditionenbeilage ecostop DICIS erhoben werden.

    • Haftung bei missbräuchlicher Verwendung


      Sämtliche Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der DICIS oder der Legitimationsmittel gehen grundsätzlich zu Lasten des DICIS-Inhabers, sofern ihn ein Verschulden trifft (z.B. verspätete Sperrmeldung, grobe Fahrlässigkeit beim Umgang mit Karte oder anderen DICIS). Eine Haftung von ecoTank kommt nur in Betracht, wenn ecoTank eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat und der DICIS-Inhaber seinerseits seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

    • Abrechnung, Rechnungsstellung und Zahlungsfrist (ecostop Credit / Diplomats)


      Nach Einsatz eines DICIS mit nachgelagerter Rechnungsstellung (insbesondere ecostop credit oder ecostop Diplomats) erhält der Karteninhaber periodisch eine detaillierte Rechnung bzw. einen Kontoauszug über die im Abrechnungszeitraum getätigten Bezüge. Die Zustellung kann per Post oder in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Online-Portal) erfolgen. Die Zahlungsfrist, allfällige Gebühren (z.B. für bestimmte Zahlungsarten) sowie Skonto- oder Rabattregelungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Konditionenbeilage ecostop Credit / Diplomats. Der gesamte geschuldete Betrag ist bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin ohne Abzüge zu bezahlen. Teilzahlungen befreien den Karteninhaber nicht von der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    • Zahlungsverzug und Inkasso


      ommt der Karteninhaber seiner Zahlungspflicht nicht innert Frist nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt können Verzugszinsen sowie Mahn-, Bearbeitungs- und Inkassogebühren gemäss Konditionenbeilage ecostop Credit / Diplomats erhoben werden. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs werden sämtliche offenen Forderungen von ecoTank gegenüber dem Karteninhaber sofort und ohne weitere Anzeige fällig. Reklamationen zur Rechnung sind dem ecostop Card Center unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen. Erfolgt keine begründete Reklamation bis zum Ende der Zahlungsfrist, gilt die Rechnung als genehmigt.

    • Kündigung, Sperrung und Vertragsbeendigung


      ecoTank ist berechtigt, den DICIS-Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, DICIS zu sperren, nicht zu erneuern oder ihre Funktion einzuschränken, insbesondere bei Zahlungsverzug, Bonitätsverschlechterung, Missbrauchsverdacht oder Verstössen gegen diese AGB. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass ecoTank DICIS-Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Im Falle einer Sperrung oder eines Entzugs kann ecoTank Dritten diejenigen Informationen mitteilen, die zur Sicherstellung offener Forderungen oder zur Abklärung von Missbrauch notwendig sind (z.B. Akzeptanzstellen, Inkassopartner). Für Entsperrungen oder Wiederaktivierungen können Gebühren gemäss Konditionenbeilage ecostop DICIS-Produkte erhoben werden.

    • Kauflimite / Guthaben / Prepay


      ecoTank legt für jeden DICIS-Inhaber und jedes DICIS-Produkt eine Kauflimite bzw. ein maximales Guthaben gemäss Risikobeurteilung fest. Standardlimiten und allfällige maximale Guthabenbeträge (Prepay) sind in der Konditionenbeilage ecostop DICIS-Produkte geregelt. ecoTank ist berechtigt, Limiten jederzeit anzupassen (z.B. nach Bonitätsprüfung, Zahlungsverhalten, Nutzungshistorie). Bezüge, die die Limite überschreiten, können verweigert oder erst nach vorgängiger Zahlung zugelassen werden. Bei Prepay-Produkten (ecostop Prepay) werden Bezüge nur im Rahmen des verfügbaren Kartenguthabens zugelassen.

    • Inaktive Konten und Kontoauflösung


      Für Kundenkonten, die während eines längeren Zeitraums nicht genutzt werden, kann ecoTank Gebühren für die Kontoführung oder für die Auflösung erheben, um den administrativen Aufwand zu decken. Art, Höhe und Beginn solcher Gebühren sind in der Konditionenbeilage ecostop DICIS-Produkte aufgeführt.

    • Anerkennung der AGB und Konditionenbeilage


      Mit Unterzeichnung des DICIS-Antrags und mit jeder Benutzung der ecoCard (DICIS jeglichen Typs) anerkennt der DICISInhaber die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für sein DICIS-Produkt massgebliche Konditionenbeilage (ecostop Credit, ecostop Prepay, ecostop Diplomats). ecoTank ist berechtigt, diese AGB und die Konditionenbeilagen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Karteninhaber in geeigneter Form (z.B. Brief, E-Mail, Rechnungshinweis, Website, App-Benachrichtigung) mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Karteninhaber nicht innert angemessener Frist kündigt oder die Karte zurückgibt.

    • Datenbearbeitung und Datenschutz

      er DICIS-Inhaber ermächtigt ecoTank und ihre Dienstleister, sämtliche im Rahmen des DICIS-Vertrages erhobenen Daten (insbesondere Antrags-, Bonitäts-, Nutzungs- und Transaktionsdaten) zur Vertragsabwicklung, Bonitätsprüfung, Risikosteuerung, Kundenbetreuung sowie für Marketing- und Kundenbindungszwecke zu bearbeiten und, soweit erforderlich, an Dritte im In- und Ausland zu übermitteln. Die Datenbearbeitung erfolgt im Einklang mit dem jeweils gültigen Schweizer Datenschutzrecht sowie der Datenschutzerklärung von ecoTank. Diese ist auf der Website von ecostop abrufbar. Der DICIS-Inhaber kann der Nutzung seiner Daten für Direktmarketingzwecke jederzeit widersprechen.

    • Dritt-Akzeptanzstellen und Forderungsabtretung


      Wird ein DICIS bei Drittunternehmen eingesetzt, die ecostop Akzeptanzpartner sind, akzeptiert der Karteninhaber mit jedem Einsatz des DICIS die Abtretung der Forderung der Akzeptanzstelle an die ecoTank AG. Die Endfakturierung erfolgt im Namen und auf Rechnung der ecoTank AG mittels mehrwertsteuerkonformer Rechnung. Die Akzeptanzstelle stellt dem Karteninhaber keinen eigenen MwSt.-Beleg, sondern lediglich einen Lieferschein aus. ecoTank übernimmt keine Gewährleistung für die von Dritten erbrachten Leistungen.

    • Mitteilungen und Kontakt


      Mitteilungen des Karteninhabers in Zusammenhang mit dem ecostop DICIS sind an folgende Stelle zu richten:
      ecostop Card Center
      Postfach
      CH-9001 St. Gallen
      Telefon: 044 515 96 60
      E-Mail: cardcenter@ecostop.ch

      ecoTank kann Mitteilungen an die im Antrag angegebene Post- oder E-Mail-Adresse oder über andere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. ecostopApp, Online-Portal) zustellen. Änderungen der Kontaktangaben hat der Karteninhaber unverzüglich mitzuteilen.

    • Anwendbares Recht und Gegenstand


      Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ecoTank und dem DICIS-Inhaber unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Liestal. ecoTank ist jedoch berechtigt, den Karteninhaber auch an seinem Wohnsitz/Sitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

      Liestal, Januar 2026
      Herausgeber: ecoTank AG, Grammetstrasse 8, CH-4410 Liestal

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