Allgemeine Geschäftsbedingungen - ecostop ecoCard
1. ecoTank stellt die ecoCard, welche eine Kundenkarte ist und im Eigentum von ecoTank verbleibt, dem Karteninhaber als bargeldloses Zahlungsmittel mit verzögerter Belastung, jedoch ohne Kreditoption zur Verfügung. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den ecostop Akzeptanzpartnern in der Schweiz, Treibstoffe zu beziehen. Der Kauf von Shop-Artikeln, der Bezug von Bargeld, der Erwerb von Gutscheinen oder Fahrzeugen ist mit der ecoCard nicht erlaubt.2. Die ecoCard ist streng persönlich und nicht übertragbar. Sie wird dem Karteninhaber kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Bestimmungen dieser AGB gelten gleichermassen für die ecostop Mobile App, welche anstelle der physischen ecoCard vom Kunden eingesetzt werden kann.
3. Der Karteninhaber verpflichtet sich, ecoTank über sämtliche Änderungen der Angaben auf dem ecoCard Antragsformular unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. ecoTank beauftragt die Winarco AG, Postfach, 9001 St. Gallen, mit der Verwaltung der ecoCard. ecoTank behält sich jederzeit das Recht vor, eine andere Person oder Institution, insbesondere mit der Ausführung der Verwaltung und der Bearbeitung der ecoCard, zu beauftragen. Zum Zweck der Bonitätsprüfung können durch das Cardcenter bei folgenden Informationsdienstleistern Auskünfte eingeholt werden: CRIF, Intrum, ZEK, Bisnode. Personendaten werden an diese Auskunftsdateien übermittelt und können dort gespeichert werden.
5. Der Karteninhaber hat sämtliche für die Sicherheit der ecoCard und des PIN-Codes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Der Karteninhaber bleibt einziger Verantwortlicher für jegliche Folgen aus missbräuchlichem Gebrauch von Karte und/oder PIN-Code.
6. ecoTank hat das Recht, jede Person, welche die ecoCard vorweist und imstande ist, den dazu passenden PIN-Code einzutippen, als rechtmässigen Besitzer der Karte zu betrachten. Durch Eintippen des PIN-Codes bestätigt der Karteninhaber die Belastung sowie die Richtigkeit des Kaufbetrages und anerkennt die entsprechende Schuld gegenüber ecoTank. Der durch den Gebrauch der ecoCard gegebene Zahlungsauftrag ist unwiderruflich.
7. Der Karteninhaber ist sich bewusst, dass die ecoCard, basierend auf der Magnetkartentechnologie, mit einfachen Mitteln von Dritten vervielfältigt werden kann. Er ist entsprechend dafür verantwortlich, dass sowohl die physische Karte als auch der PIN-Code jederzeit unter Aufsicht oder Verschluss aufbewahrt sowie dass diese beiden Sicherheitselemente weder unverschlossen noch verschlossen gemeinsam an einem Ort gehalten werden.
8. Geht die ecoCard verloren, wird sie gestohlen oder entwendet, so hat der Karteninhaber dies durch jegliche Kommunikationsmittel unverzüglich dem ecostop Card Center zu melden. Ein durch den Karteninhaber nicht unterzeichneter Einspruch muss unverzüglich beim ecostop Card Center durch ausgehändigten oder eingeschriebenen Brief bestätigt werden. Bei Diebstahl ist der Karteninhaber in jedem Fall verpflichtet, dies der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Für die Einspruchstellung sowie für den Ersatz von ecoCard und PIN-Code wird eine Gebühr von CHF 10.- (exkl. MwSt.) erhoben.
9. Sämtliche durch missbräuchliche Benutzung der ecoCard oder des PIN-Codes verursachte Schäden gehen ausschliesslich zu Lasten des Karteninhabers.
10. Nachdem der Karteninhaber Einkäufe mittels seiner ecoCard getätigt hat, erhält er für die Bewegungen des abgelaufenen Monates eine(n) detaillierte(n) Rechnung/Kontoauszug auf seinem Konto. Die Rechnungsstellung ist kostenlos. Den Kunden, welche Ihre Zahlungen am Postschalter tätigen, wird je Zahlung eine Gebühr von CHF 2.- (exkl. MwSt.) automatisch in Rechnung gestellt. Die Zahlung des gesamten geschuldeten Betrages hat spätestens bis zum auf der/dem Rechnung/Kontoauszug angegebenen Zahlungstermin vollständig netto und ohne Skonto oder anderen Abzügen zu erfolgen. Der Karteninhaber kann sich nicht durch teilweise Überweisung vom gesamten Schuldbetrag befreien. Kommt der Karteninhaber seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäss nach, so gerät er automatisch mit dem Ablauf des Zahlungstermins in Verzug und hat Verzugszinsen von monatlich 1% auf dem ausstehenden Betrag sowie Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Die Verzugszinsen werden ab dem ersten Tag nach der Fälligkeit der Forderung erhoben. Ferner hat ecoTank das Recht, dem Karteninhaber Gebühren von CHF 20.- (exkl. MwSt.) je Mahnung oder Rücksendung eines LSV wegen ungenügender Deckung mitzuberechnen. Mit dem Zahlungsverzug des Karteninhabers werden sämtliche Forderungen von ecoTank sofort und automatisch zur Zahlung fällig. Reklamationen, welche die Rechnung betreffen, sind dem ecostop Card Center unverzüglich nach Erhalt der Rechnung mitzuteilen. Bei ausbleibender Reklamation innert der Zahlungsfrist gilt die Monatsrechnung als richtig und als vom Karteninhaber akzeptiert.
11. ecoTank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen den mit dem Karteninhaber abgeschlossenen Vertrag zu kündigen, die ecoCard zu entziehen, entziehen zu lassen, zu sperren, wirkungslos oder ungültig zu machen resp. nicht zu erneuern. Der Antragssteller nimmt zur Kenntnis, dass ecoTank sich das Recht vorbehält, diesen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Sperrung oder einem Entzug behält sich ecoTank das Recht vor, jegliche Informationen mitzuteilen, die nützlich sind, um die Forderung zu decken. Die Entsperrungskosten je Karte sind CHF 10.- (exkl. MwSt.).
12. ecoTank setzt für jeden Karteninhaber eine Kauflimite aufgrund seiner Verhältnisse fest, ansonsten wird die Kauflimite auf monatlich CHF 800.- für natürliche und auf monatlich CHF 2‘500.- für juristische Personen festgelegt. ecoTank behält sich das Recht vor, die Kauflimite jederzeit zu ändern. Die Limite richten sich nach den offenen Rechnungen sowie allen nicht verrechneten Bezügen des aktuellen Monats.
13. Unbenutzte Kundenkonti werden nach der letzten Nutzung mit einer jährlichen Gebühr von CHF 10.- (exkl. MwSt.) belastet. Falls ein Kundenkonto nicht binnen mindestens 3 Monaten produktiv genutzt wurde, so entsteht bei einer Kontoauflösung eine Gebühr von CHF 30.- (exkl. MwSt.) zulasten des Kunden.
14. Mit jeder Kartenbenutzung werden die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der ecoCard in ihrer vollständigen Fassung ausdrücklich akzeptiert. ecoTank behält sich das Recht vor, jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche andere mit der ecoCard in Zusammenhang stehenden Bedingungen (namentlich Gebühren u.ä.) zu ergänzen oder abzuändern. Änderungen werden dem Karteninhaber durch jegliche Kommunikationsmittel mitgeteilt.
15. Der Karteninhaber ermächtigt ecoTank bzw. ihren Vertreter ausdrücklich, sämtliche im Rahmen des vorliegenden Vertrages eingesammelten Auskünfte (insbesondere zur Kreditwürdigkeitsprüfung, Kartenherstellung, Kartenverwaltung, Kartenverwendung für Werbe- und/oder Kundenbindungsmassnahmen, Forderungsdeckung usw.) aufzubewahren, zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzugeben.
16. Wird die ecoCard bei einer Drittfirma eingesetzt, welche Akzeptanzpartnerin ist, so akzeptiert der Kunde beim Einsatz der Karte explizit die Abtretung der Forderung dieses Drittlieferanten an die ecoTank AG, welche dem Kunden Rechnung stellt. Die Endfakturierung findet im Namen und auf Rechnung der ecoTank AG mit MWST-konformer und gesetzeskonformer Rechnung statt. Die ecoTank AG übernimmt keine Gewährleistung gegenüber dem Treibstoffkunden, wenn die Lieferung durch eine Drittfirma erfolgt. Die Akzeptanzstelle stellt dem Kunden für den Bezug keine mehrwertsteuerkonforme Rechnung/Quittung, sondern einen Lieferschein aus.
17. Jede Mitteilung des Karteninhabers in Zusammenhang mit der ecoCard gilt als gültig zugestellt, wenn sie an folgende Adresse erfolgt: ecostop Card Center, Postfach, CH-9001 St. Gallen, Telefon 044 515 96 60, Fax 044 515 96 61, E-Mail cardcenter@ecostop.ch.
18. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen in allen Teilen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit ausländischem Wohnsitz/Sitz, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Auslegung, der Anwendung oder der Erfüllung des vorliegenden Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist Lausen. ecoTank behält sich indessen auch das Recht vor, den Karteninhaber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt.
Lausen, im August 2023
Herausgeber: ecoTank AG, Hauptstrasse 128, CH-4415 Lausen BL